Gastfahrerinfo:

 

Gastfahrer mit eigenen Lokomotiven oder Wagen sind bei der Mitfahreisenbahn-Koblenz immer herzlich willkommen. Für Gäste steht nach kurzer Einweisung unsere Strecke zum Fahren zur Verfügung. Für eine vorherige Anmeldung, gerne auch kurzfristig telefonisch bin ich sehr dankbar.
 

1. Benutzung und Haftung

1.1 Das Betreten der Anlage der Mitfahreisenbahn sowie das Benutzen des Eigentums geschieht auf eigene Gefahr.

1.2 Für Verschmutzung und Beschädigung von Kleidung wird keine Haftung übernommen.

1.3 Eingewiesenes Personal ist durch die Haftpflichtversicherung der Mitfahreisenbahn gegenüber Schäden an Dritten versichert. Gastfahrer sind nicht durch diese Haftpflichtversicherung geschützt. Die Mitfahreisenbhan hafttet nicht für Diebstähle oder Beschädigungen.

1.4 Gastfahrer und Publikum haften für Schäden und Folgeschäden, die durch ihr Verschulden entstehen.

 

2 Sicherheitsbestimmungen

2.1 Die Fahrtrichtung ist immer "gegen den Uhrzeigersinn".

2.2 Es wird grundsätzlich nach Sicht gefahren. Sofern Signale aufgestellt sind, müssen diese unbedingt beachtet werden.

2.3 Die Lokführer müssen in der Lage sein, ihren Zug sicher und in jeder Situation zu beherrschen. Die Lokomotivführer müssen die Signalzeichen (Form- oder Lichtsignale, Signaltafeln, akustische Zeichen oder Winkzeichen) beachten und ausführen.

2.4 Jede Zugeinheit muss mit mindestens einer wirksamen Bremse ausgerüstet sein.

2.5 Die Geschwindigkeit ist so zu regeln, dass die Zugeinheit in jeder Situation angehalten werden kann.

2.6 Der Abstand zur vorausfahrenden Zugeinheit ist so zu bemessen, dass auch bei dessen plötzlichen Halt noch genügend Bremsweg zur Verfügung steht.

 

 

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